Wohnungseigentumsrecht
Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Das Wohnungseigentumsrecht ist trotz überschaubarer gesetzlicher Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet, das stark durch die Rechtsprechung geprägt wird. Probleme ergeben sich insbesondere im Zusammenleben der Wohnungseigentümer und den sich daraus ergebenden Grenzen für das einzelne Sondereigentum. Auch wenn das Verhältnis der Wohnungseigentümer durch die so genannte Teilungserklärung geregelt wird, ergeben sich bereits bei ihrer Auslegung diverse Streitigkeiten.
Darüber hinaus werden die Wohnanlagen regelmäßig durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Verwalter verwaltet. In diesem Zusammenhang ergeben sich beispielsweise Fragen im Hinblick auf die Befugnisse des Verwalters, den Erfordernissen für eine ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, den Kriterien für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung sowie im Hinblick auf die Erstellung einer rechtmäßigen Jahresabrechnung und Wirtschaftsplans.