Pferderecht und Tierhalterhaftung
Pferderecht
Wir unterstützen und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht in allen Angelegenheiten rund ums Pferd.
Das alte Sprichwort „das Leben ist kein Ponyhof“ ist allseits bekannt.
Pferdehalter, Reiter und Co. wissen jedoch - der Begriff Ponyhof ist im Grunde unpassend.
Denn so schön der Ponyhof auch sein kann, so viele und vielfältige Probleme stellen sich im Umgang mit Pferden.
Insbesondere beim Kauf und Verkauf von Pferden, ebenso wie beim Pferdefutter oder Pferdezubehör kann es zu Streitigkeiten kommen.
Leider kann es auch passieren, dass das eigene Pferd einen Schaden verursacht – oder Sie selbst erleiden durch das Verhalten eines fremden Pferdes einen Schaden.
Da ein Pferd schwer zu verklagen ist, haftet der Halter für den Schaden.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung, beispielsweise von Einstellverträgen.
Aufgrund langjähriger persönlicher Erfahrung mit Pferden sind wir in all diesen Fällen die richtigen Ansprechpartner.
Tierhalterhaftung
Verursacht ein Haustier einen Schaden, haftet der Mensch.
Im Umgang mit Tieren kann es zu vielfältigen Sach- oder Personenschäden kommen. Ob Ihr Hund einen Fremden gebissen oder Ihre Katze die Nachbarin gekratzt hat – am Ende haften Sie als Tierhalter.
Wurden Sie selbst von einem fremden Tier geschädigt, können Ihnen materielle Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld zustehen.
In all diesen Fällen vertreten und unterstützen wir Sie sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht.