Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es im Wesentlichen um den Bußgeldkatalog, die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und eventuell Punkten und Fahrverbot.
Unsere Aufgabe ist es in diesem Bereich, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben oder in den Fällen, in denen ein Bußgeld unvermeidlich ist, möglichst die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern. Letzteres spielt insbesondere eine Rolle bei einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung, einem qualifizierten Rotlichtverstoß, Abstandsverletzungen und beim Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Wir überprüfen für Sie die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen, daneben mögliche formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und Möglichkeiten, mit denen zum Beispiel ein Führerscheinentzug noch zu verhindern ist.