Medizinrecht
Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Arztrechts/Arzthaftungsrechts und Medizinrechts.
Ärzte und Zahnärzte vertreten und beraten wir insbesondere bei Belangen der Arzthaftung und Arztstrafrechts, bei Fragen des Berufsrechts und Ansprüchen gegenüber Abrechnungsstellen und Krankenversicherungen.
Patienten beraten und vertreten wir insbesondere bei Fragen und Ansprüchen gegenüber der eigenen Krankenversicherung. Wir prüfen für Sie Ansprüche aus Arzt- und Behandlungsverträgen und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ebenso prüfen wir Ansprüche, wenn eine Behandlung nicht so vollzogen wurde, wie sie hätte vorgenommen werden müssen.