KFZ-Recht (Kauf-, Leasing- und Gewährleistungsrecht)
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei, ist der Bereich des KFZ-Rechts. Dabei sind wir als Rechtsanwälte in Augsburg wie auch überregional tätig.
Durch unsere Dauerberatung für Autohäuser und KFZ-Händler einerseits bzw. Privatpersonen andererseits sind wir mit der fortlaufenden Bearbeitung sämtlicher zivilrechtlicher Fragestellungen rund um die Abwicklung von KFZ-Schäden, Gewährleistungsangelegenheiten, Kauf- und Leasingverträgen, etc. vertraut.
Wichtig ist uns bei der Bearbeitung der Mandate stets, nach Prüfung der Rechtslage zunächst außergerichtlich bzw. vermittelnd tätig zu werden, um nach Möglichkeit zeit- und kostenintensive gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Der Beratung für den Geschädigten ist in Zeiten des gestiegenen Kostendrucks bei Versicherungsgesellschaften zur Vermeidung der Übervorteilung nicht zu vernachlässigendes Augenmerk zu widmen.