Wohnungseigentumsrecht
Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Das Wohnungseigentumsrecht ist trotz überschaubarer gesetzlicher
Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein sehr vielschichtiges
Rechtsgebiet, das stark durch die Rechtsprechung geprägt wird. Probleme
ergeben sich insbesondere im Zusammenleben der Wohnungseigentümer und
den sich daraus ergebenden Grenzen für das einzelne Sondereigentum.
Auch wenn das Verhältnis der Wohnungseigentümer durch die so genannte
Teilungserklärung geregelt wird, ergeben sich bereits bei ihrer
Auslegung diverse Streitigkeiten.
Darüber hinaus werden die Wohnanlagen regelmäßig durch einen gesetzlich
vorgeschriebenen Verwalter verwaltet. In diesem Zusammenhang ergeben
sich beispielsweise Fragen im Hinblick auf die Befugnisse des
Verwalters, den Erfordernissen für eine ordnungsmäßige Verwaltung des
Gemeinschaftseigentums, den Kriterien für die Durchführung einer
Wohnungseigentümerversammlung sowie im Hinblick auf die Erstellung
einer rechtmäßigen Jahresabrechnung und Wirtschaftsplans.

