Strafrecht

Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Strafrecht ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Andrea Moosrainer.

 

Unserer Kollegin Andrea Moosrainer wurde wegen ihrer nachgewiesenen besonderen Kenntnisse im Strafrecht von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwältin für Strafrecht verliehen. Durch diese Spezialisierung ist eine besondere Quallität in der Betreuung und Beratung Ihrer Anliegen auf strafrechtlichem Gebiet gewährleistet.

 

Das Strafrecht enthält die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die Entstehung, Umfang und Durchsetzung des Strafanspruches regeln. Die Funktion des Strafrechts liegt in der Wahrung des Rechtsfriedens durch den Schutz der Rechtsgüter.

 

Das Strafrecht erzwingt damit die Einhaltung derjenigen Regeln, deren Beachtung für ein friedliches Zusammenleben unerlässlich sind. Die konkret im Strafurteil oder im Strafbefehl verhängte Strafe stellt die gemäße Reaktion auf eine schuldhafte Straftat dar und gleichzeitig eine Missbilligung der Rechtsgemeinschaft.

 

Als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips erfordert dies einen rechtlich geordneten Prozess, dessen Ziel nicht die Überführung des Angeklagten ist, sondern ein objektiver Ausspruch über Schuld, Strafe oder sonstige strafrechtliche Maßnahmen. Dem Rechtsstaatsprinzip folgend erfordert dies ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, in dem die gewährleisteten Grundrechte beachtet werden.

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