KFZ-Recht (Kauf-, Leasing- und Gewährleistungsrecht)

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei, ist der Bereich des KFZ-Rechts. Dabei sind wir als Rechtsanwälte in Augsburg wie auch überregional tätig.

Durch unsere Dauerberatung für Autohäuser und KFZ-Händler einerseits bzw. Privatpersonen andererseits sind wir mit der fortlaufenden Bearbeitung sämtlicher zivilrechtlicher Fragestellungen rund um die Abwicklung von KFZ-Schäden, Gewährleistungsangelegenheiten, Kauf- und Leasingverträgen, etc. vertraut.

Wichtig ist uns bei der Bearbeitung der Mandate stets, nach Prüfung der Rechtslage zunächst außergerichtlich bzw. vermittelnd tätig zu werden, um nach Möglichkeit zeit- und kostenintensive gerichtliche Verfahren zu vermeiden.

Der Beratung für den Geschädigten ist in Zeiten des gestiegenen Kostendrucks bei Versicherungsgesellschaften zur Vermeidung der Übervorteilung nicht zu vernachlässigendes Augenmerk zu widmen.

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